Warum Sachsen-Anhalt nach dieser Wahl über ein ungewöhnliches Regierungsmodell reden sollte.
Die Wahl ist vorbei. Das Ergebnis ist schwierig.
Die AfD erreicht 43,8 Prozent und 39 der 83 Sitze. Eine absolute Mehrheit hat sie nicht. CDU, SPD und Grüne kommen zusammen ebenfalls auf keine Regierungsmehrheit. Linke und BSW werden damit für eine demokratische Regierungsbildung zu entscheidenden Faktoren.
Jetzt beginnt das übliche Rechnen.
Wer kann mit wem? Wer darf mit wem? Wer hat vor der Wahl wen ausgeschlossen? Und welche Partei müsste welche ihrer Aussagen wieder einkassieren?
Vielleicht stellen wir die falsche Frage.
Vielleicht braucht Sachsen-Anhalt gar keine klassische Fünferkoalition aus CDU, SPD, Grünen, Linken und BSW.
Vielleicht braucht dieses Land etwas anderes:
Eine stabile Regierung und ein Parlament, das wieder stärker selbst um Mehrheiten ringt.
Was parlamentarisch möglich ist
Die Landesverfassung schreibt keine Koalition vor.
Sie schreibt auch keinen Koalitionsvertrag vor. Und sie verlangt nicht, dass mehrere Parteien fünf Jahre lang bei praktisch jeder Abstimmung als geschlossener Regierungsblock auftreten.
Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten geheim. Zunächst ist dafür die Mehrheit seiner Mitglieder erforderlich. Scheitert die Wahl, sieht die Landesverfassung weitere Verfahren vor. Eine Minderheitsregierung ist damit grundsätzlich möglich.
Sachsen-Anhalt hat mit Minderheitsregierungen sogar historische Erfahrung.
Die entscheidende Frage lautet also nicht nur:
Welche fünf Parteien könnten gemeinsam eine Koalition bilden?
Sondern:
Wie viel gemeinsame Regierung ist tatsächlich notwendig und wie viel politische Entscheidung kann wieder dem Parlament überlassen werden?
Mein Vorschlag: ein demokratischer Stabilitätspakt
Das Modell lässt sich in zwei Sätzen erklären:
Eine demokratische Mehrheit sichert Ministerpräsident, Haushalt und die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen. Bei normaler Sachpolitik bleiben die Fraktionen frei.
CDU, SPD, Grüne, Linke und BSW müssten dafür keine künstliche Fünferkoalition bilden.
Dafür sind diese Parteien politisch viel zu unterschiedlich.
Eine solche Koalition würde außerdem der AfD ihre bequemste Erzählung auf dem Silbertablett servieren:
„Seht ihr? Alle anderen sind ein einziger Block.“
Warum sollte man ihr diesen Gefallen tun?
Stattdessen könnten sich die fünf Parteien auf einen politisch verbindlichen Stabilitätspakt verständigen.
Erst eine stabile Regierung
Zunächst braucht Sachsen-Anhalt einen Ministerpräsidenten, der im Landtag eine belastbare demokratische Mehrheit erhält.
Das muss nicht zwangsläufig der Vorsitzende einer bestimmten Partei sein. Denkbar wäre auch eine politisch erfahrene Persönlichkeit, auf die sich mehrere Fraktionen verständigen können.
Der gewählte Ministerpräsident ernennt anschließend die Minister und bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik.
Die beteiligten Fraktionen verpflichten sich politisch, die Handlungsfähigkeit dieser Regierung zu sichern.
Nicht für jedes einzelne Gesetz.
Aber für das Fundament.
Kein 150-Seiten-Koalitionsvertrag
Der Stabilitätspakt müsste deshalb klein bleiben.
Haushalt und Finanzen. Funktionsfähige Kommunen. Schulen und Kitas. Gesundheitsversorgung. Wirtschaft und Arbeitsplätze. Infrastruktur. Innere Sicherheit. Unabhängigkeit von Justiz und Verfassungsorganen. Schutz demokratischer Institutionen.
Vielleicht zehn oder fünfzehn zentrale Punkte.
Und eine entscheidende Regel:
Die Existenz der Regierung und die Haushalte des Landes dürfen nicht von AfD-Stimmen abhängig werden.
Für diese Fragen muss vorher eine demokratische Mehrheit organisiert werden.
Danach passiert etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte:
Das Parlament entscheidet.
Unterschiedliche Parteien dürfen unterschiedlich abstimmen
Die Regierung legt beispielsweise ein Konzept zur Krankenhausversorgung vor.
Dann beginnt die parlamentarische Arbeit.
Die CDU findet Teile richtig. Die Grünen wollen Änderungen. Die Linke verlangt mehr Geld. Das BSW lehnt einen anderen Teil ab. Die SPD versucht, eine Mehrheit zusammenzubringen.
Am Ende wird abgestimmt.
Beim nächsten Gesetz kann die Mehrheit völlig anders aussehen.
Das ist keine Staatskrise.
Eine verlorene Sachabstimmung führt verfassungsrechtlich nicht automatisch zum Ende einer Regierung.
Genau darin könnte nach diesem Wahlergebnis sogar eine Chance liegen.
Politik müsste wieder erklären. Verhandeln. Kompromisse öffentlich begründen. Und für konkrete Vorhaben konkrete Mehrheiten suchen.
Und die AfD?
Hier braucht es eine klare Grenze.
Keine Koalition.
Keine Tolerierungsvereinbarung.
Keine Ministerposten.
Keine Ämterdeals.
Keine vertraulichen Absprachen über politische Gegenleistungen.
Und vor allem:
Keine Regierung, deren Existenz oder Haushalt von der AfD abhängig ist.
Aber normale parlamentarische Verfahren bleiben normale parlamentarische Verfahren.
Auch AfD-Anträge werden nach den Regeln des Landtags behandelt. Zustimmung oder Ablehnung richten sich nach Inhalt, Verfassungsmäßigkeit und politischer Bewertung und nicht ausschließlich nach dem Absender.
Ist ein Antrag verfassungswidrig, menschenfeindlich oder politisch falsch, wird er abgelehnt.
Enthält er einen sachlich richtigen Gedanken, können andere Fraktionen diesen aufgreifen, verändern oder einen eigenen besseren Vorschlag daraus machen.
Die Grenze verläuft nicht zwischen parlamentarischer Beratung und Nichtberatung.
Sie verläuft dort, wo aus Sacharbeit eine Machtkooperation mit Rechtsextremen wird.
Auch beim Landtagspräsidenten gibt es Spielraum
Der bisherige Landtag hat dafür interessanterweise selbst Vorarbeit geleistet.
Im April 2026 wurden die parlamentarischen Regeln verändert. Hintergrund waren ausdrücklich zunehmende Fragmentierung und Polarisierung sowie die Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Landtags.
Die stärkste Fraktion erhält weiterhin zunächst die Möglichkeit, einen Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten vorzuschlagen. Erhält dieser keine Mehrheit, kann das Verfahren für Kandidaten anderer Fraktionen geöffnet werden.
Eine demokratische Mehrheit kann sich also auf eine andere Person verständigen.
Bei den Vizepräsidenten muss man allerdings genau bleiben: Nach der Reform sind bis zu drei Vizepräsidenten vorgesehen. Einen Stellvertreterposten für jede der fünf beteiligten Fraktionen kann man deshalb nach geltender Regelung nicht einfach versprechen.
Das Modell braucht Sicherungen
Eine solche Konstruktion darf nicht jeden Donnerstag kurz vor dem Zusammenbruch stehen.
Deshalb braucht der Stabilitätspakt feste Verfahren.
Vor jedem Haushalt muss eine eigene demokratische Mehrheit organisiert werden.
Bei Verfassungsfragen und grundlegenden Entscheidungen über demokratische Institutionen ebenfalls.
Konflikte über diese vereinbarten Kernbereiche müssen vor einer Abstimmung in einem festen Vermittlungsverfahren geklärt werden.
Bei normaler Sachgesetzgebung bleiben die Fraktionen dagegen frei.
CDU darf gegen SPD stimmen.
Grüne dürfen gegen BSW stimmen.
Linke und CDU dürfen bei einer konkreten Sachfrage zum gleichen Ergebnis kommen.
Eine parlamentarische Niederlage der Regierung darf nicht automatisch zur Regierungskrise erklärt werden.
Das wäre der eigentliche Unterschied zur klassischen Koalitionslogik.
Das Risiko ist real
Man sollte dieses Modell nicht romantisieren.
Es kann scheitern.
CDU und Linke liegen in zentralen Fragen weit auseinander. Grüne und BSW ebenfalls. Haushaltsverhandlungen könnten schwierig werden. Die AfD würde jeden Streit ausschlachten.
Und wenn dieses Experiment nach zwei Jahren im Chaos endet, hätte Ulrich Siegmund für die nächste Wahl eine ausgesprochen wirksame Botschaft:
„Fünf Parteien haben es versucht und sind gescheitert.“
Das wäre gefährlich.
Deshalb darf daraus keine improvisierte Minderheitsregierung werden.
Der Stabilitätspakt müsste schriftlich, öffentlich und politisch verbindlich sein. Jeder müsste vorher wissen, was garantiert wird und worüber anschließend frei gestritten werden darf.
Aber auch die Alternative birgt ein erhebliches Risiko.
Eine Fünferkoalition, deren sichtbarster gemeinsamer Nenner darin besteht, nicht AfD zu sein, könnte der AfD fünf Jahre lang genau jene Erzählung bestätigen, von der sie politisch lebt.
Das Parlament wurde gerade für schwierige Mehrheiten gemacht
Sachsen-Anhalt hat ein außergewöhnliches Parlament gewählt.
Dann sollte die Antwort vielleicht nicht darin bestehen, diese Unterschiede mit einer außergewöhnlich großen Koalition wieder unsichtbar zu machen.
43,8 Prozent haben AfD gewählt.
56,2 Prozent haben nicht AfD gewählt.
Diese 56,2 Prozent haben aber keineswegs dasselbe gewählt.
Genau das sollte sichtbar bleiben.
CDU soll CDU bleiben.
Die Linke soll Linke bleiben.
SPD soll SPD bleiben.
Die Grünen sollen Grüne bleiben.
Das BSW soll BSW bleiben.
Sie müssen nicht dieselbe Politik vertreten.
Sie müssen zunächst nur gemeinsam garantieren, dass Sachsen-Anhalt eine handlungsfähige demokratische Regierung und funktionierende Institutionen besitzt.
Danach dürfen sie sich streiten.
Öffentlich.
In Ausschüssen.
Im Plenum.
Über konkrete Vorschläge und konkrete Mehrheiten.
Und auch die AfD muss sich diesem parlamentarischen Wettbewerb stellen.
Nicht als verbotene Stimme.
Aber auch nicht als heimlicher Mehrheitsbeschaffer einer Regierung.
Keine künstliche Einheitsfront. Keine Abhängigkeit von Rechtsextremen. Eine stabile Regierung und ein stärkeres Parlament.
Vielleicht wäre das nach diesem Wahlergebnis gar kein radikales Experiment.
Vielleicht wäre es eine Rückbesinnung auf etwas ziemlich Grundsätzliches:
Parlament kommt von Debatte, Aushandlung und Mehrheit. Nicht von fünf Jahren vorher festgelegter Zustimmung.
Quellenregister
- Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt
Vorläufiges Ergebnis der Landtagswahl vom 6. September 2026. Ergebnisse zu Stimmenanteilen, Sitzverteilung und Wahlbeteiligung. - Landtag von Sachsen-Anhalt: Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
Insbesondere Art. 65 zur Bildung der Landesregierung und Wahl des Ministerpräsidenten sowie Art. 68 ff. zu Aufgaben und Stellung der Landesregierung. Art. 65 regelt auch das mehrstufige Verfahren, falls zunächst keine absolute Mehrheit für einen Ministerpräsidenten zustande kommt. - Landtag von Sachsen-Anhalt: Wahl der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten
Informationen zum Wahlverfahren, zur Stellung des Ministerpräsidenten, zur Regierungsbildung, zur Vertrauensfrage und zum konstruktiven Misstrauensvotum. Der Ministerpräsident muss nicht Mitglied des Landtags sein. - Landtag von Sachsen-Anhalt: Wie entsteht die neue Landesregierung?
Erläuterungen zur Regierungsbildung nach der Landtagswahl 2026 und zum verfassungsrechtlichen Verfahren bei der Wahl des Ministerpräsidenten. - Landtag von Sachsen-Anhalt: Parlamentsreform 2026
Beschluss vom 23. April 2026. Änderungen der parlamentarischen Regeln mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit des Landtags und der Verfassungsorgane auch unter Bedingungen zunehmender politischer Fragmentierung und Polarisierung sicherzustellen. - Landtag von Sachsen-Anhalt: Novellierte Regeln für den Parlamentsbetrieb
Informationen zu den 2026 geänderten Verfahren, insbesondere zur Organisation des Landtags, zum Landtagspräsidium und zu weiteren parlamentarischen Strukturen. - ARD-Rechtsredaktion / tagesschau.de: „Wie geht es nach der Wahl weiter?“
Stand 7. September 2026. Rechtliche und parlamentarische Einordnung der Regierungsbildung. Zugleich Zusammenfassung des vorläufigen Ergebnisses: AfD 43,8 Prozent und 39 von 83 Sitzen; CDU 17,2 Prozent, SPD 9,3 Prozent, Grüne 8,9 Prozent, Linke 8,6 Prozent und BSW 5,3 Prozent. - tagesschau.de: „AfD holt Wahlsieg – aber keine absolute Mehrheit“
Stand 7. September 2026, 03:14 Uhr. Bericht zum vorläufigen Wahlergebnis und zur daraus entstandenen parlamentarischen Ausgangslage.
Hinweis: Der im Artikel vorgeschlagene „demokratische Stabilitätspakt“ ist kein bestehendes verfassungsrechtliches Instrument und kein derzeit bekanntes Verhandlungsmodell der Parteien. Er ist ein politischer Vorschlag von QuelleX auf Grundlage der bestehenden verfassungsrechtlichen und parlamentarischen Möglichkeiten.

