Die Kinderärztin Bea gegenüber Friedrich Merz war deutlich. Sehr deutlich. Manches war zugespitzt. Manches hätte ich sprachlich anders formuliert.
Aber ganz grundsätzlich bin ich auf ihrer Seite.
Denn diese Sprache fällt nicht vom Himmel. Sie entsteht in einem Land, in dem seit Monaten über Sozialleistungen, Krankheitstage, Arbeitszeiten und angeblich zu hohe Ansprüche der Bevölkerung gesprochen wird. Und Friedrich Merz hat an dieser Stimmung erheblichen Anteil.
Besonders bemerkenswert fand ich deshalb einen Moment des Bürgerdialogs: Merz hielt der Kinderärztin entgegen, sie sei schließlich selbst „Nutznießerin“ des Gesundheitssystems.
Nutznießerin.
Eine Kinderärztin behandelt kranke Kinder. Ihre Praxis beschäftigt Menschen, bezahlt Miete, Geräte, Versicherungen und Personal. Dafür erhält sie Geld aus einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem.
Und Friedrich Merz macht daraus eine „Nutznießerin“.
Also gut.
Dann reden wir über Nutznießer.
Und zwar über die Nutznießer der Politik von Friedrich Merz.
Nutznießer Nummer eins: Unternehmen
Die Bundesregierung hat einen gewaltigen steuerlichen „Wachstumsbooster“ beschlossen.
Unternehmen können bestimmte Investitionen bis Ende 2027 mit bis zu 30 Prozent degressiv abschreiben. Ab 2028 soll die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 auf 10 Prozent sinken.
Das kann man wirtschaftspolitisch begründen. Deutschland braucht Investitionen.
Aber nennen wir es doch einmal in der Sprache des Kanzlers:
Diese Unternehmen sind Nutznießer staatlicher Steuerpolitik.
Der Staat verzichtet auf Einnahmen, damit Unternehmen mehr Geld für Investitionen zur Verfügung haben.
Bei der Kinderärztin heißt das Nutznießerin.
Beim Unternehmen heißt es Wachstumsbooster.
Interessante Wortwahl.
Nutznießer mit 100.000-Euro-Dienstwagen
Noch interessanter wird es beim Auto.
Für bestimmte neu angeschaffte betriebliche Elektrofahrzeuge können im ersten Jahr 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden.
Gleichzeitig wurde die Preisgrenze für die steuerliche Begünstigung elektrischer Dienstwagen von 70.000 auf 100.000 Euro erhöht.
100.000 Euro.
Wir reden hier nicht zwingend über den kleinen Elektroflitzer der Pflegerin auf dem Weg zur Frühschicht. In diese Grenze passt problemlos elektrische Oberklasse.
Wer davon profitiert, ist nach Merz’ eigener Logik ebenfalls Nutznießer.
Nutznießer des Steuersystems.
Nur sagt das niemand.
Vielleicht sollte die Kinderärztin ihre Praxis in „Pediatric Investment Solutions GmbH“ umbenennen. Dann würde aus der Nutznießerin möglicherweise eine Leistungsträgerin.
Nutznießer Autoindustrie
Seit 2026 fördert der Bund außerdem wieder den Kauf neuer Elektroautos, teilweise auch Plug-in-Hybride und Range-Extender.
Dafür stehen insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung. Das Bundesumweltministerium rechnet mit einer Förderung von rund 800.000 Fahrzeugen. Je nach Voraussetzungen können Privatpersonen bis zu 6.000 Euro erhalten.
Formal bekommt das Geld der Käufer.
Ökonomisch passiert gleichzeitig etwas anderes: Der Staat stimuliert mit Milliarden die Nachfrage nach den Produkten der Automobilindustrie.
Auch dafür gibt es ein schönes Wort:
Förderung.
Bloß nicht Nutznießer.
Nutznießer der Energiepolitik von Katherina Reiche
Dann kommen wir zur Energiepolitik.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche war vor ihrem Ministeramt von 2020 bis 2025 Vorstandsvorsitzende des Energieunternehmens Westenergie. Das beweist keinerlei unzulässige Einflussnahme. Aber es gehört zur politischen Biografie einer Ministerin, die heute milliardenschwere Entscheidungen über den Energiemarkt trifft.
Und ihre Energiepolitik setzt stark auf neue steuerbare Kraftwerkskapazitäten.
Die Bundesregierung plant zusätzliche gesicherte Leistung, darunter Gaskraftwerke. Gleichzeitig soll ein Kapazitätsmarkt Kraftwerksleistung vergüten, die zur Absicherung bereitgehalten wird.
Man kann darüber diskutieren, wie viel Gas als Brückentechnologie notwendig ist.
Aber über eines müssen wir nicht diskutieren:
Neue Gaskraftwerke brauchen Gas.
Gas muss geliefert werden.
Infrastruktur muss gebaut und betrieben werden.
Kraftwerksbetreiber bekommen ein Geschäftsmodell.
Energiekonzerne bekommen Nachfrage.
Auch das sind Nutznießer politischer Entscheidungen.
Warum klingt dieses Wort dort plötzlich so unangenehm?
Nutznießer fossiler Subventionen
Das größere Problem reicht weit über Merz und Reiche hinaus.
Deutschland leistet sich seit Jahrzehnten milliardenschwere umweltschädliche Subventionen und Steuervergünstigungen.
Das Umweltbundesamt bezifferte sie für 2018 auf 65,4 Milliarden Euro. Allein auf den Verkehrsbereich entfielen damals 30,8 Milliarden Euro. Zu den seit Jahren kritisierten Vergünstigungen gehören unter anderem Diesel, Dienstwagen, Kerosin und der internationale Flugverkehr. Neuere vollständige Zahlen liegen laut Umweltbundesamt bislang nicht vor.
Wir finanzieren also Klimaschutz und halten gleichzeitig Strukturen am Leben, die fossilen Verbrauch begünstigen.
Und wer davon wirtschaftlich profitiert?
Nutznießer.
Mineralölwirtschaft, Luftverkehr, Teile des Verkehrssektors und andere Branchen profitieren von Rahmenbedingungen und Steuervergünstigungen, deren Abschaffung seit Jahren diskutiert wird.
Bei ihnen spricht nur kaum jemand so.
Nutznießer Agrardiesel
Auch die vollständige Agrardieselvergütung ist zurück.
Land- und Forstwirte erhalten wieder eine steuerliche Entlastung auf Dieselkraftstoff.
Das kann politisch gewollt sein. Landwirtschaft steht unter erheblichem wirtschaftlichem Druck.
Aber auch hier gilt:
Wer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit weniger Steuern auf Diesel bezahlt, ist nach der Merz-Definition ebenfalls Nutznießer staatlicher Unterstützung.
Und genau hier wird sichtbar, wie schief die Debatte geworden ist.
Beim Bauern nennen wir es Entlastung.
Beim Unternehmen Investitionsanreiz.
Beim Konzern Wettbewerbsfähigkeit.
Bei der Kinderärztin Nutznießertum.
Nutznießer an der Zapfsäule
2026 senkte die Bundesregierung vorübergehend die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 17 Cent pro Liter. Das Entlastungsvolumen bezifferte sie mit rund 1,6 Milliarden Euro.
Das sollte Autofahrer und Unternehmen entlasten.
Nur ist der Kraftstoffmarkt keine heile Welt des perfekten Wettbewerbs.
Das Bundeskartellamt beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit Raffinerien, Großhandel, Preisbildung und Wettbewerb im Kraftstoffsektor.
Deshalb muss bei jeder milliardenschweren staatlichen Entlastung die Frage erlaubt sein:
Wer kassiert den Vorteil am Ende tatsächlich?
Der Autofahrer?
Der Handel?
Die Raffinerie?
Der Mineralölkonzern?
Wer staatliche Milliarden bewegt, darf nicht nur bei Bürgergeldempfängern und Kinderärztinnen nach Nutznießern suchen.
Nutznießer Industriestrom
Auch Unternehmen werden bei den Energiekosten massiv unterstützt.
Der Bund stellt 2026 6,5 Milliarden Euro zur Senkung der Netzentgelte bereit. Davon profitieren auch private Haushalte. Gleichzeitig bleibt die Stromsteuer für rund 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Land- und Forstbetriebe reduziert.
Für besonders energieintensive Unternehmen kommt ein Industriestrompreis hinzu.
Dafür gibt es gute Argumente.
An diesen Unternehmen hängen Arbeitsplätze. Stahl, Chemie und andere energieintensive Industrien stehen unter enormem internationalen Wettbewerbsdruck.
Aber sie bleiben trotzdem:
Nutznießer staatlicher Politik.
Und das ist auch völlig in Ordnung.
Genau das ist der Punkt.
Das Problem ist nicht das Nutznießen
Eine Gesellschaft funktioniert so.
Unternehmen profitieren von Straßen, Schulen und ausgebildeten Fachkräften.
Konzerne profitieren von Rechtssicherheit und Infrastruktur.
Industriebetriebe profitieren von Energiepolitik.
Autokonzerne profitieren von Kaufanreizen.
Landwirte profitieren von Steuervergünstigungen.
Kraftwerksbetreiber profitieren von politisch geschaffenen Märkten.
Und Ärzte profitieren von einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem.
Wir alle sind Nutznießer dieses Staates.
Deshalb ist nicht das Nutznießen das Problem.
Das Problem ist, wen Friedrich Merz sprachlich zum Nutznießer macht und wen zum Leistungsträger.
Genau deshalb hatte die Kinderärztin mit ihrer Kritik für mich im Kern recht.
Ja, ihre Sprache war hart. An einigen Stellen vielleicht härter, als ich selbst formuliert hätte.
Aber wissen Sie was?
Vielleicht tut diese Sprache inzwischen auch Not.
Denn auf der anderen Seite wird seit Monaten sprachlich ausgeteilt.
Wir hören von zu hohen Krankenständen. Von Menschen, die mehr arbeiten sollen. Von Sozialleistungen, die angeblich falsche Anreize setzen. Von einem Sozialstaat, den wir uns angeblich so nicht mehr leisten können.
Gleichzeitig werden Milliarden bewegt, sobald es um Unternehmenssteuern, Energiepreise, Industrie, Autos, Diesel oder Investitionen geht.
Und dort wird plötzlich niemand gefragt:
„Sind Sie nicht auch Nutznießer?“
Herr Merz, schauen Sie in den Spiegel
Vielleicht sollte Friedrich Merz deshalb weniger darüber nachdenken, ob eine Kinderärztin Nutznießerin des Gesundheitssystems ist.
Und mehr darüber, wem seine eigene Politik nützt.
Dem Unternehmen mit neuen Abschreibungsmöglichkeiten.
Dem Konzern mit sinkender Körperschaftsteuer.
Dem Nutzer eines hochpreisigen elektrischen Dienstwagens.
Der Automobilindustrie mit staatlich stimulierter Nachfrage.
Dem energieintensiven Unternehmen mit vergünstigtem Strom.
Dem Landwirt mit Agrardieselvergütung.
Dem Betreiber neuer Kraftwerkskapazitäten.
Und ganzen Branchen, deren fossile Vergünstigungen Deutschland seit Jahrzehnten mitschleppt.
Alles Nutznießer.
Und vieles davon kann wirtschaftspolitisch sogar sinnvoll sein.
Aber dann hören Sie auf, dieses Wort wie einen kleinen Vorwurf ausgerechnet einer Frau entgegenzuhalten, die morgens ihre Praxis aufschließt und kranke Kinder behandelt.
Wer Kinder behandelt, ist nicht das Problem dieses Landes.
Und eine Kinderärztin muss sich von einem Bundeskanzler ganz sicher nicht erklären lassen, dass sie vom Gesundheitssystem „profitiert“.
Sie ist ein Teil dieses Gesundheitssystems.
Vielleicht sogar einer der Teile, bei denen jeder verdammte Euro ziemlich gut angelegt ist.
Quellenregister
- Bundesministerium der Finanzen: „Wachstumsbooster“ / steuerliches Investitionssofortprogramm. Degressive Abschreibung bis 30 Prozent, schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent, steuerliche Entlastungen für Unternehmen.
- Bundesministerium der Finanzen: Förderung betrieblicher Elektromobilität. 75 Prozent Abschreibung für neu angeschaffte betriebliche Elektrofahrzeuge im ersten Jahr; Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Dienstwagenbesteuerung von 70.000 auf 100.000 Euro.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Kraftwerksstrategie der Bundesregierung. Ausschreibung neuer steuerbarer Kraftwerksleistung; Gaskraftwerke als mögliche Technologie.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz. Aufbau eines Kapazitätsmarktes zur Bereitstellung gesicherter Kraftwerksleistung.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Lebenslauf von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Reiche war von 2020 bis 2025 Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG und zuvor Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen.
- Umweltbundesamt: „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland“. Für 2018 ermittelte das UBA mindestens 65,4 Milliarden Euro umweltschädliche Subventionen. Davon entfielen 30,8 Milliarden Euro auf den Verkehrsbereich. Das UBA weist darauf hin, dass aktuellere vollständige Zahlen nicht vorliegen.
- Bundesregierung: Wirtschaftspolitische Entlastungen. Dauerhaft reduzierte Stromsteuer für rund 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Land- und Forstwirtschaft; zusätzliche Entlastungen für energieintensive Unternehmen.
- Bundesregierung: Temporäre Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel 2026. Rund 17 Cent je Liter; angegebenes Entlastungsvolumen rund 1,6 Milliarden Euro.
- Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung „Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel“. Untersuchung der Marktstrukturen, Lieferbeziehungen und Preissetzungsmechanismen in der Mineralölwirtschaft.
Redaktioneller Hinweis: Begriffe wie „Nutznießer“ und „Steuergeschenke“ sowie die daraus gezogenen politischen Schlussfolgerungen sind journalistische Bewertungen. Die zugrunde liegenden Förderinstrumente, Steuervergünstigungen, Abschreibungsregeln und Programme sind durch die genannten Quellen belegt.

