Abschieben ab Tag eins: Was Ulrich Siegmunds Versprechen wirklich kostet

Die AfD verspricht Entschlossenheit. Doch zwischen einer politischen Ansage und einer vollzogenen Abschiebung liegen Gerichte, Behörden, Haftplätze, Personal, Flugzeuge und sehr viel Geld.

Ulrich Siegmund will mehr abschieben. Es gehört zu den zentralen Punkten des 100-Tage-Programms der AfD Sachsen-Anhalt: mehr Abschiebungen, mehr Abschiebehaftplätze und eine neue Arbeitsgruppe von Land und Kommunen.

Das klingt nach sofortigem Handeln. Nach einem Staat, der am ersten Morgen nach der Wahl die Ärmel hochkrempelt und am Abend bereits Ergebnisse vorlegt.

Doch Abschiebungen funktionieren nicht wie das Räumen eines falsch geparkten Autos. Menschen können nicht auf politischen Zuruf aus ihrer Wohnung geholt und in das nächste Flugzeug gesetzt werden.

Vor jeder Abschiebung stehen rechtliche Entscheidungen, die Prüfung möglicher Abschiebehindernisse, die Beschaffung von Reisedokumenten, die Zusammenarbeit mit dem Zielland, die Organisation eines Fluges und häufig auch gerichtliche Verfahren.

Wer zusätzlich Abschiebehaft verspricht, braucht dafür besondere Einrichtungen. Er braucht Personal, medizinische Versorgung, Sicherheitsdienste, Verwaltung, Transporte und einen Richter, der die Haft im Einzelfall anordnet.

Genau an dieser Stelle beginnt die Rechnung.

Der Ist-Zustand

Sachsen-Anhalt hatte Ende 2025 rund 4.770 ausreisepflichtige Menschen. Ausreisepflichtig bedeutet allerdings nicht automatisch, dass eine Person sofort abgeschoben werden darf oder tatsächlich abgeschoben werden kann.

Zu den Ausreisepflichtigen zählen auch Menschen mit Duldung. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie bescheinigt aber, dass eine Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Gründe können fehlende Papiere, eine schwere Erkrankung, familiäre Bindungen, laufende Verfahren oder die Situation im Zielland sein.

2025 wurden aus Sachsen-Anhalt 576 Menschen abgeschoben. Weitere 1.027 Menschen reisten freiwillig aus. In Abschiebehaft genommen wurden 37 Menschen. Hinzu kamen 23 Fälle von kurzfristigem Ausreisegewahrsam. Diese Zahlen zeigen: Abschiebehaft war bislang die Ausnahme und nicht der Normalfall jeder Abschiebung.

Deutschlandweit wurden 2025 insgesamt 22.787 Menschen abgeschoben. Damit lag die Zahl wieder ungefähr auf dem Niveau der Jahre unmittelbar vor der Corona-Pandemie.

Sachsen-Anhalt vollzieht also bereits Abschiebungen. Siegmund müsste nicht erst ein völlig neues System erfinden. Er müsste erklären, wie viele Menschen zusätzlich abgeschoben werden sollen und durch welche konkreten Maßnahmen diese Steigerung erreicht werden soll.

Genau diese Zahl fehlt bislang.

Keine eigene betriebsbereite Abschiebehaft

Sachsen-Anhalt verfügt derzeit noch nicht über eine eigene betriebsbereite Abschiebehafteinrichtung. Wenn ein Gericht Abschiebehaft anordnet, müssen Betroffene deshalb in Einrichtungen anderer Bundesländer untergebracht werden.

Eine eigene Einrichtung mit 30 Plätzen befindet sich bereits im Bau. Sie ist kein Projekt der AfD, sondern wurde von der bisherigen Landesregierung geplant.

Die voraussichtlichen Baukosten betragen 37,4 Millionen Euro. Ursprünglich war von deutlich niedrigeren Kosten ausgegangen worden. Das Finanzministerium begründete den Anstieg vor allem mit den seit 2021 gestiegenen Baupreisen. Die Inbetriebnahme ist für 2027 vorgesehen.

Die erste wichtige Zahl lautet deshalb:

37,4 Millionen Euro für 30 Haftplätze.

Das sind rechnerisch:

1,25 Millionen Euro Baukosten pro Haftplatz.

Dabei handelt es sich nur um die Errichtung der Einrichtung. Das Gebäude ist danach noch keinen einzigen Tag betrieben worden. Kein Bediensteter wurde bezahlt. Kein Essen ausgegeben. Kein Arzt gerufen. Kein Gefangener zum Flughafen gebracht.

Rund elf Millionen Euro Betriebskosten im Jahr

Für den laufenden Betrieb wurden in veröffentlichten Planungen knapp elf Millionen Euro jährlich genannt.

Darin stecken nicht nur Unterkunft und Verpflegung. Eine Abschiebehaftanstalt braucht einen Betrieb rund um die Uhr:

Vollzugsbedienstete, Leitung, Verwaltung, Sicherheitsorganisation, medizinische Versorgung, Sozialbetreuung, Dolmetscher, Reinigung, Küche, Wäscherei, Gebäudetechnik, Energie, Instandhaltung und Transportorganisation.

Bei 30 Plätzen ergibt sich aus elf Millionen Euro jährlichen Betriebskosten folgende rechnerische Größenordnung:

366.667 Euro pro Platz und Jahr.

30.556 Euro pro Platz und Monat.

1.005 Euro pro Platz und Tag.

Diese Zahlen gelten bei vollständiger Auslastung aller 30 Plätze über das ganze Jahr.

Sind durchschnittlich nur 20 Plätze belegt, verschwinden die Fixkosten nicht. Das Gebäude muss trotzdem bewacht, beheizt, gereinigt und verwaltet werden. Dann steigen die rechnerischen Betriebskosten auf rund 1.507 Euro pro tatsächlich belegtem Platz und Tag.

Bei einer durchschnittlichen Belegung von nur 15 Plätzen wären es rechnerisch rund 2.010 Euro pro belegtem Platz und Tag.

Eine kleine Spezialanstalt ist deshalb pro Platz besonders teuer.

Was kostet ein Monat Abschiebehaft?

Bei vollständiger Belegung ergibt sich allein aus den geplanten Betriebskosten:

30 Tage Abschiebehaft: rund 30.000 Euro pro Person.

Hinzu kommt der rechnerische Anteil an den Baukosten.

Verteilt man die 37,4 Millionen Euro beispielhaft auf 30 Jahre, ergeben sich jährlich weitere rund 1,25 Millionen Euro. Pro Platz sind das knapp 41.600 Euro im Jahr oder rund 3.470 Euro im Monat.

Damit kostet ein belegter Haftplatz einschließlich des rechnerischen Bauanteils bei voller Auslastung ungefähr:

34.000 Euro pro Monat.

Das ist noch nicht die vollständige Abschiebung.

Es ist zunächst nur die rechnerische Bereitstellung und Nutzung eines Haftplatzes.

Abschiebehaft ist keine politische Verfügung

Eine Landesregierung kann nicht einfach festlegen, dass alle ausreisepflichtigen Menschen vorsorglich eingesperrt werden.

Abschiebehaft muss grundsätzlich von einem Gericht angeordnet werden. Sie ist nur zulässig, wenn ihr Zweck nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Das Aufenthaltsgesetz verlangt ausdrücklich, die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen sollen grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden.

Die Haft darf also nicht als allgemeines Sammellager für ausreisepflichtige Menschen benutzt werden.

Es braucht einen gesetzlichen Grund. Dazu kann beispielsweise eine konkrete Fluchtgefahr gehören. Außerdem muss die Abschiebung tatsächlich vorbereitet und in absehbarer Zeit möglich sein.

Selbst ein fertig gebauter Haftplatz schafft deshalb noch keine rechtlich zulässige Inhaftierung.

Und selbst eine rechtmäßige Haft schafft noch keine Abschiebung, wenn das Zielland die Person nicht aufnimmt, Reisedokumente fehlen oder ein Gericht die Maßnahme stoppt.

Wie lange dauert Abschiebehaft?

Eine pauschale durchschnittliche Haftdauer für Sachsen-Anhalt ist öffentlich nicht ausgewiesen.

Das Gesetz verlangt die kürzest mögliche Dauer. Die Sicherungshaft darf grundsätzlich bis zu sechs Monate angeordnet werden. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden, wenn die Abschiebung aus Gründen scheitert, die der Betroffene zu vertreten hat.

Der kurzfristige Ausreisegewahrsam ist auf höchstens 28 Tage begrenzt und setzt voraus, dass die Abschiebung innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden kann.

Für eine Kostenrechnung bieten sich deshalb unterschiedliche Szenarien an:

HaftdauerBetriebskosten bei rund 1.005 Euro täglichEinschließlich anteiliger Baukosten
14 Tagerund 14.100 Eurorund 15.700 Euro
30 Tagerund 30.200 Eurorund 33.700 Euro
60 Tagerund 60.300 Eurorund 67.400 Euro
90 Tagerund 90.500 Eurorund 101.100 Euro
180 Tagerund 181.000 Eurorund 202.200 Euro

Das sind Modellrechnungen bei vollständiger Auslastung. Sie zeigen die Größenordnung. Sie sind kein amtlicher individueller Gebührenbescheid.

Wie viele Menschen können 30 Plätze aufnehmen?

Die Zahl der Plätze allein sagt wenig. Entscheidend ist, wie lange ein Platz durchschnittlich belegt bleibt.

Bei einer durchschnittlichen Haftdauer von 30 Tagen könnte ein Platz theoretisch zwölfmal pro Jahr neu belegt werden. 30 Plätze könnten damit rechnerisch rund 360 Haftfälle im Jahr aufnehmen.

Bei 60 Tagen wären es nur noch rund 180 Fälle.

Bei 90 Tagen ungefähr 120.

Durchschnittliche Haftdauertheoretische Zahl der Haftfälle pro Jahr bei 30 Plätzen
14 Tageetwa 780
30 Tageetwa 365
60 Tageetwa 183
90 Tageetwa 122
180 Tageetwa 61

Das sind theoretische Höchstwerte. In der Praxis können Plätze nicht immer ohne Unterbrechung neu belegt werden. Es gibt medizinische, rechtliche und organisatorische Einschränkungen.

2025 wurden 576 Menschen aus Sachsen-Anhalt abgeschoben. Sollten alle vor der Abschiebung 30 Tage in Haft sitzen, wären rechnerisch rund 48 ständig belegte Plätze notwendig.

Doch das wäre weder rechtlich automatisch zulässig noch praktisch erforderlich. Die meisten Abschiebungen finden bislang ohne vorherige Abschiebehaft statt.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: Wie viele Plätze will Siegmund bauen?

Die entscheidende Frage lautet:

Für welche zusätzliche Zahl von Haftfällen werden diese Plätze überhaupt benötigt?

Das Personalproblem

Ein Haftplatz besteht nicht nur aus Beton, Tür und Schloss.

Eine Abschiebehafteinrichtung muss rund um die Uhr betrieben werden. Für einen Arbeitsplatz, der an jedem Tag des Jahres 24 Stunden besetzt sein soll, braucht man nicht drei Beschäftigte für drei Schichten.

Urlaub, Krankheit, Fortbildung, freie Tage und gesetzliche Arbeitszeiten müssen berücksichtigt werden. In der Personalplanung wird für einen dauerhaft rund um die Uhr besetzten Posten häufig mit ungefähr fünf Vollzeitstellen gerechnet.

Bereits sechs durchgehend besetzte Funktionen können damit ungefähr 30 Vollzeitkräfte erfordern.

Dazu kommen:

Leitung, Verwaltung, Sozialdienst, medizinische Betreuung, technische Dienste, Küche, Reinigung, Transportkräfte und Personalreserven.

Eine Einrichtung mit 30 Haftplätzen kann deshalb mehr Beschäftigte benötigen, als sie Gefangene aufnehmen kann.

Die genaue vorgesehene Stellenzahl ist in den öffentlich verfügbaren Berichten nicht vollständig ausgewiesen. Klar ist jedoch: Mehr Haftplätze bedeuten nicht nur mehr Baukosten. Sie bedeuten dauerhaft mehr Personal.

Das ist besonders relevant, weil Sachsen-Anhalt bereits einen zeitweisen Einstellungsstopp in Teilen der Landesverwaltung beschlossen hat. Gleichzeitig nähern sich die Personalausgaben des Landes der Marke von fünf Milliarden Euro jährlich.

Wer weitere Haftanstalten verspricht, muss deshalb beantworten, woher die Vollzugsbediensteten kommen sollen und wie sie bezahlt werden.

Eine Haftanstalt beseitigt keine Abschiebehindernisse

Eine Abschiebung kann an vielen Stellen scheitern.

Betroffene werden nicht angetroffen. Ein Gericht stoppt die Maßnahme. Es fehlen Reisedokumente. Das Zielland erkennt die Staatsangehörigkeit nicht an. Eine Fluggesellschaft verweigert die Beförderung. Medizinische Gründe stehen entgegen. Ein Asyl- oder Folgeverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Nach Angaben des Innenministeriums wurde in Sachsen-Anhalt 2024 nur ungefähr jede dritte geplante Abschiebung tatsächlich vollzogen. Ein besonders häufiger Grund war, dass die Betroffenen nicht angetroffen wurden.

Mehr Haftplätze können einen Teil dieses Problems lösen, wenn eine konkrete Fluchtgefahr besteht und ein Gericht die Haft genehmigt.

Sie lösen aber keine fehlenden Pässe.

Sie erzwingen nicht die Zustimmung eines Herkunftsstaates.

Sie ersetzen keine Rücknahmeabkommen.

Sie heben keine Gerichtsentscheidungen auf.

Sie schaffen keine Flugverbindung.

Eine Haftanstalt kann eine unmittelbar bevorstehende Abschiebung sichern. Sie kann keine Abschiebung ermöglichen, die rechtlich oder praktisch überhaupt nicht vollziehbar ist.

Dann beginnt die eigentliche Abschiebung

Nach der Haft muss die Person zum Flughafen gebracht werden.

Dafür braucht es Fahrzeuge und Bedienstete. Je nach Fall sind Landespolizei, Ausländerbehörden, Vollzugskräfte und Bundespolizei beteiligt.

Hinzu kommen Verwaltungsverfahren, Gerichtskosten, medizinische Prüfungen, Passersatzpapiere, Dolmetscher und die Organisation des Fluges.

Die Rückführung selbst kann auf einem normalen Linienflug erfolgen. Sie kann von Bundespolizisten begleitet werden. Oder es wird ein Charterflug organisiert.

Eine einheitliche Summe pro Abschiebung existiert deshalb nicht.

Flugkosten von wenigen Hundert bis zu mehr als 100.000 Euro

Ein normaler Linienflug kann vergleichsweise günstig sein. Bei begleiteten oder besonders schwierigen Rückführungen steigen die Kosten erheblich.

Für das Jahr 2024 meldete die Bundesregierung bundesweit 20.084 Abschiebungen. Die Sicherheitsbegleitung durch die Bundespolizei kostete rund 7,44 Millionen Euro. Diese Summe umfasst nicht die vollständigen Gesamtkosten aller Abschiebungen, sondern nur die ausgewiesenen Kosten der Sicherheitsbegleitung.

Rechnerisch entspricht das im Durchschnitt rund 371 Euro Sicherheitsbegleitung je vollzogener Abschiebung. Bei tatsächlich begleiteten Fällen liegt der Durchschnitt entsprechend höher.

Bei Charterflügen können die Kosten pro Person erheblich steigen.

In veröffentlichten Bundestagsantworten wurden beispielsweise Flüge dokumentiert, bei denen einzelne oder sehr wenige Personen mit Chartermaschinen zurückgeführt wurden. Dabei lagen die Flugkosten je Person in einzelnen Fällen bei mehreren Zehntausend Euro. In extremen Einzelfällen überschritten sie 100.000 Euro.

Diese Summen sind nicht repräsentativ für jede Abschiebung. Sie zeigen aber die enorme Spannweite.

Ein größerer Sammelcharter verteilt die Kosten auf mehr Personen. Ein Linienflug ist häufig günstiger. Ein kleiner Charter mit wenigen Abzuschiebenden kann dagegen sehr teuer werden.

Was kostet eine Abschiebung insgesamt?

Eine belastbare bundeseinheitliche Vollkostenrechnung pro Person gibt es nicht.

Die Zuständigkeiten sind auf Kommunen, Länder und Bund verteilt. Manche Kosten werden als allgemeine Personalkosten verbucht. Andere entstehen bei der Bundespolizei, bei Gerichten, Ausländerbehörden oder kommunalen Stellen.

Deshalb sind nur Szenarien möglich.

Szenario 1: Abschiebung ohne Haft

Linienflug, geringe Begleitung, keine außergewöhnlichen medizinischen oder rechtlichen Schwierigkeiten:

Grobe Größenordnung: einige Tausend Euro.

Szenario 2: 30 Tage Haft und Linienflug

Rechnerische Haftkosten einschließlich Bauanteil:

rund 34.000 Euro.

Hinzu kommen Verwaltung, Gericht, Transport, Flug und mögliche Begleitung.

Eine vorsichtige Gesamtspanne läge damit bei ungefähr:

35.000 bis 45.000 Euro pro Person.

Szenario 3: 30 Tage Haft und aufwendiger Charterflug

Haft einschließlich Bauanteil:

rund 34.000 Euro.

Dazu können Charteranteile von mehreren Zehntausend Euro kommen.

Gesamtkosten:

50.000 bis deutlich über 100.000 Euro pro Person.

Szenario 4: Drei Monate Haft

Allein die rechnerischen Haftkosten einschließlich Bauanteil liegen bei ungefähr:

101.000 Euro pro Person.

Flug, Polizei, Gericht und Verwaltung kommen hinzu.

Diese Rechnungen beweisen nicht, dass Abschiebungen grundsätzlich falsch oder wirtschaftlich unsinnig sind. Der Staat ist verpflichtet, vollziehbare Entscheidungen durchzusetzen.

Sie beweisen aber, dass eine massive Ausweitung von Abschiebehaft keine billige Sofortmaßnahme ist.

Sie ist ein langfristiges und kostspieliges Infrastrukturprojekt.

Was würde eine starke Ausweitung bedeuten?

Siegmund nennt in der veröffentlichten Zusammenfassung des 100-Tage-Plans keine konkrete Zahl zusätzlicher Haftplätze.

Das ist die größte Lücke seines Versprechens.

Denn zwischen zehn zusätzlichen Plätzen und 500 zusätzlichen Plätzen liegen Hunderte Millionen Euro.

Auf Grundlage der bekannten Baukosten ergeben sich folgende Modellrechnungen:

Zusätzliche Plätzegeschätzte Baukosten bei 1,25 Millionen Euro je Platzjährliche Betriebskosten bei rund 366.667 Euro je Platz
10rund 12,5 Millionen Eurorund 3,7 Millionen Euro
30rund 37,4 Millionen Eurorund 11 Millionen Euro
50rund 62,3 Millionen Eurorund 18,3 Millionen Euro
100rund 124,7 Millionen Eurorund 36,7 Millionen Euro
250rund 311,7 Millionen Eurorund 91,7 Millionen Euro
500rund 623 Millionen Eurorund 183,3 Millionen Euro

Diese Hochrechnung ist keine Prognose für ein reales Großprojekt. Große Einrichtungen können pro Platz günstiger sein. Andere Standorte, Grundstückskosten, Sicherheitsanforderungen und Bauweisen können die Rechnung verändern.

Sie zeigt dennoch, über welche Größenordnung gesprochen wird.

Selbst 50 zusätzliche Plätze könnten nach dem aktuellen Vergleichsprojekt mehr als 60 Millionen Euro Baukosten und über 18 Millionen Euro laufende Kosten pro Jahr verursachen.

Der Landeshaushalt

Der Haushalt Sachsen-Anhalts umfasst 2026 Ausgaben von rund 15,63 Milliarden Euro. Gleichzeitig steht das Land unter erheblichem finanziellen Druck. Die Steuereinnahmen entwickeln sich schwächer als erwartet. Für 2026 fehlen gegenüber früheren Prognosen rund 240 Millionen Euro. Der Schuldenstand liegt bei knapp 24 Milliarden Euro.

Die bestehende Einrichtung mit 30 Plätzen entspricht rechnerisch:

0,24 Prozent eines gesamten Jahreshaushalts beim Bau.

0,07 Prozent des Jahreshaushalts beim laufenden Betrieb.

Diese Prozentwerte wirken klein. Doch der Vergleich mit dem gesamten Landeshaushalt verschleiert die politische Entscheidung.

Der größte Teil eines Haushalts ist bereits gebunden: durch Personal, gesetzliche Leistungen, Schulen, Polizei, Justiz, Hochschulen, Kommunalfinanzierung und bestehende Verträge.

Neue dauerhafte Ausgaben müssen deshalb entweder durch höhere Einnahmen, neue Schulden oder Einsparungen an anderer Stelle finanziert werden.

Elf Millionen Euro jährliche Betriebskosten sind elf Millionen Euro, die nicht gleichzeitig für Kitas, Schulen, Nahverkehr, Krankenhäuser, Kommunen oder andere Bereiche ausgegeben werden können.

Wer weitere Haftplätze schaffen will, muss deshalb nicht nur sagen, wie viele.

Er muss sagen, aus welchem Haushaltstitel die Mittel kommen.

Was kostet Integration?

Der Vergleich zwischen Abschiebung und Integration ist schwierig, weil es keinen einheitlichen Preis für „Integration“ gibt.

Integration besteht aus unterschiedlichen Leistungen:

Sprachkurs, Unterkunft, Lebensunterhalt, Schulbildung, Ausbildung, Arbeitsvermittlung, Anerkennung von Berufsabschlüssen und soziale Beratung.

Nicht jede ausreisepflichtige Person hat eine Bleibeperspektive. Und nicht jeder Mensch, der integriert wird, erhält dauerhaft staatliche Leistungen. Wer arbeitet, zahlt Steuern und Sozialabgaben.

Trotzdem lässt sich die Größenordnung einzelner Leistungen darstellen.

Ein allgemeiner Integrationskurs umfasst üblicherweise 700 Unterrichtsstunden. Der reguläre Kostenbeitrag eines Teilnehmers liegt nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei 1.603 Euro. Bei Bedürftigkeit kann eine Befreiung erfolgen. Der tatsächliche staatliche Aufwand kann höher liegen, weil die Vergütung der Kursträger nicht identisch mit dem Eigenbeitrag ist.

Die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegen 2026 deutlich unter 500 Euro im Monat. Unterkunft, Heizung und bestimmte Gesundheitskosten kommen je nach Unterbringung hinzu.

Nimmt man als vorsichtige Modellrechnung folgende Kosten an:

500 Euro Lebensunterhalt,

500 bis 700 Euro Unterkunft und Heizung,

200 bis 400 Euro anteilige Kosten für Sprache, Betreuung und Verwaltung,

ergibt sich eine Größenordnung von ungefähr:

1.200 bis 1.600 Euro pro Monat.

Diese Summe ist keine amtliche Pauschale. Sie ist eine transparente Modellrechnung. Je nach Wohnform, Gesundheitszustand und Betreuungsbedarf können die Kosten höher oder niedriger sein.

Dem stehen rund 30.000 Euro monatliche Betriebskosten eines Abschiebehaftplatzes gegenüber.

Ein Monat Abschiebehaft entspricht damit rechnerisch ungefähr:

19 bis 25 Monaten eines Integrationspakets von 1.200 bis 1.600 Euro.

Einschließlich anteiliger Baukosten wären es etwa:

21 bis 28 Monate.

Dieser Vergleich ist politisch heikel, aber wirtschaftlich aufschlussreich.

Er bedeutet nicht, dass jeder Ausreisepflichtige bleiben soll.

Er bedeutet: Abschiebehaft ist keine Sparmaßnahme.

Sie ist eine der teuersten Formen staatlicher Unterbringung.

Integration kann sich rechnen

Integration verursacht zunächst Kosten. Gute Integration kann diese Kosten aber reduzieren.

Wer Deutsch lernt, eine Ausbildung beginnt oder Arbeit findet, braucht weniger staatliche Unterstützung. Er zahlt Steuern, Sozialbeiträge und konsumiert.

Eine Abschiebung kann ebenfalls staatliche Folgekosten reduzieren, wenn eine Person dauerhaft öffentliche Leistungen bezieht und tatsächlich ausreist.

Doch auch hier kommt es auf den Einzelfall an.

Die Abschiebung eines Menschen, der nicht arbeitet und dauerhaft Leistungen bezieht, hat eine andere fiskalische Wirkung als die Abschiebung eines Menschen mit Arbeitsplatz, Ausbildung oder Familie.

Eine seriöse Kostenrechnung müsste deshalb nicht nur die Abschiebungskosten betrachten.

Sie müsste auch fragen:

Welche Leistungen hätte die Person künftig erhalten?

Welche Steuern und Sozialabgaben hätte sie möglicherweise gezahlt?

Welche Kosten entstehen, wenn eine Abschiebung scheitert?

Welche wirtschaftlichen Folgen entstehen durch den Verlust von Arbeitskräften?

Solche individuellen Berechnungen enthält das 100-Tage-Programm nicht.

Was kann eine Regierung tatsächlich ab Tag eins tun?

Eine neue Landesregierung kann am ersten Tag politische Schwerpunkte setzen.

Sie kann Behörden anweisen, rechtlich vollziehbare Fälle zu priorisieren.

Sie kann Arbeitsgruppen einsetzen.

Sie kann mehr Personal beantragen.

Sie kann Verträge mit anderen Bundesländern über Haftplätze verhandeln.

Sie kann Rückkehrberatung ausbauen.

Sie kann den Bund zu Rücknahmeabkommen und Passersatzpapieren drängen.

Sie kann geplante Einrichtungen schneller vorantreiben, sofern Vergabe-, Bau- und Haushaltsrecht das zulassen.

Was sie nicht kann:

Sie kann keine Haftanstalt an einem Tag bauen.

Sie kann nicht ohne Gerichtsbeschluss inhaftieren.

Sie kann fehlende Pässe nicht herbeizaubern.

Sie kann andere Staaten nicht zur Aufnahme zwingen.

Sie kann keine gerichtlichen Abschiebungsverbote ignorieren.

Sie kann nicht allein über Bundespolizei und internationale Flugverbindungen verfügen.

„Ab Tag eins“ kann deshalb nur bedeuten: Die Regierung beginnt am ersten Tag mit der Arbeit.

Es kann nicht bedeuten, dass am ersten Tag bereits die versprochene neue Infrastruktur existiert.

Die unbeantworteten Fragen

Ein seriöser Plan für mehr Abschiebungen müsste mindestens folgende Angaben enthalten:

Wie viele zusätzliche Abschiebungen sollen pro Monat oder Jahr erfolgen?

Wie viele zusätzliche Haftplätze werden dafür benötigt?

Wie lange soll die durchschnittliche Haft dauern?

Welche Fälle sollen prioritär bearbeitet werden?

Wo sollen weitere Einrichtungen entstehen?

Welche Kommunen wurden angesprochen?

Wie hoch sind die Baukosten?

Wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten?

Wie viele Vollzeitstellen werden benötigt?

Woher kommt das Personal?

Welche Verträge mit anderen Bundesländern bestehen?

Welche Zielländer nehmen derzeit überhaupt Menschen zurück?

Wie viele Abschiebungen scheitern an fehlenden Papieren?

Wie viele scheitern an Gerichtsentscheidungen?

Wie viele Charterflüge wären notwendig?

Wer trägt die Kosten für Polizei, Gerichte und Flüge?

Aus welchem Haushalt sollen die zusätzlichen Mittel kommen?

Welche Ausgaben sollen dafür gekürzt werden?

Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, ist „mehr Abschiebungen und mehr Abschiebehaftplätze“ ein politisches Ziel.

Es ist noch kein belastbarer Regierungsplan.

Das Ergebnis des Faktenchecks

Ulrich Siegmund kann als Ministerpräsident Abschiebungen politisch priorisieren. Das Land ist für einen erheblichen Teil der Durchführung verantwortlich.

Er kann aber nicht allein durch politischen Willen alle rechtlichen, diplomatischen und praktischen Hindernisse beseitigen.

Sachsen-Anhalt schiebt bereits Menschen ab. 2025 waren es 576. Gleichzeitig reisten 1.027 Menschen freiwillig aus. Nur 37 Menschen befanden sich in Abschiebehaft.

Die bereits geplante Einrichtung mit 30 Plätzen kostet voraussichtlich 37,4 Millionen Euro. Für den Betrieb stehen rund elf Millionen Euro jährlich im Raum.

Das entspricht bei voller Auslastung ungefähr 1.000 Euro pro Platz und Tag.

Ein Monat Haft kostet damit rund 30.000 Euro. Einschließlich anteiliger Baukosten sind es ungefähr 34.000 Euro.

Transport, Polizei, Gerichte, Verwaltung und Flug kommen noch hinzu.

Bei aufwendigen Rückführungen kann ein einzelner Fall mehrere Zehntausend Euro zusätzlich kosten.

Mehr Abschiebehaftplätze können einzelne Abschiebungen sichern. Sie lösen aber weder das Problem fehlender Papiere noch die Weigerung von Herkunftsstaaten, Menschen zurückzunehmen. Sie ersetzen keine Gerichtsentscheidungen und keine internationalen Vereinbarungen.

Das Versprechen ist deshalb nicht grundsätzlich unmöglich.

Aber es ist unvollständig.

Es fehlen Zielzahl, Standort, Personalplan, Zeitplan und Finanzierung.

Und vor allem fehlt die Antwort auf die einfachste Frage:

Wie viel genau will Ulrich Siegmund für wie viele zusätzliche Abschiebungen ausgeben, und woher soll dieses Geld kommen?

Solange er diese Rechnung nicht vorlegt, verkauft sein 100-Tage-Programm Entschlossenheit, ohne den Preis zu nennen.


Quellenregister

  1. MDR Sachsen-Anhalt: „AfD präsentiert 100-Tage-Plan für Sachsen-Anhalt“, veröffentlicht am 12. Juli 2026. Kernaussagen zum 100-Tage-Programm, zu mehr Abschiebungen und zusätzlichen Abschiebehaftplätzen.
  2. Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt: Angaben zur Zahl der Ausreisepflichtigen zum 31. Dezember 2024.
  3. Angaben der Landesregierung für 2025: 576 Abschiebungen, 1.027 freiwillige Ausreisen, 37 Fälle von Abschiebehaft und 23 Fälle von Ausreisegewahrsam.
  4. Bundeszentrale für politische Bildung: bundesweite Abschiebungszahlen für 2025 und die Vorjahre.
  5. MDR Sachsen-Anhalt und dpa: Baukosten der geplanten Abschiebehaftanstalt, 30 Plätze, 37,4 Millionen Euro und geplante Inbetriebnahme 2027.
  6. Aufenthaltsgesetz, § 62: Voraussetzungen, Verhältnismäßigkeit und Dauer der Abschiebungshaft.
  7. Aufenthaltsgesetz, § 62a: Abschiebungshaft grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen.
  8. Asyl.net: rechtliche Voraussetzungen der Abschiebungshaft und Höchstdauer des Ausreisegewahrsams.
  9. MDR Sachsen-Anhalt: Anteil gescheiterter Abschiebungen und Gründe für den Abbruch geplanter Rückführungen.
  10. Deutscher Bundestag, Drucksache 20/14946: Abschiebungen 2024, Begleitung durch die Bundespolizei sowie ausgewiesene Kosten und Einzelfälle.
  11. Deutscher Bundestag, Drucksachen 21/3625 und 21/4103: Abschiebungen und abgebrochene Rückführungen im Jahr 2025.
  12. Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt: Haushaltsplan 2025/2026. Haushaltsvolumen 2026: 15.631.673.800 Euro.
  13. Berichte zur aktuellen Haushaltslage Sachsen-Anhalts: Steuermindereinnahmen, Schuldenstand und Einschränkungen bei Neueinstellungen.
  14. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab Januar 2026.
  15. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Aufbau, Teilnahmebedingungen und Kosten eines allgemeinen Integrationskurses.

Hinweis zur Methodik: Die Berechnungen zu Kosten pro Haftplatz, Monat und Tag sind eigene Divisionen auf Grundlage der veröffentlichten Bau- und Betriebskosten. Modellrechnungen sind im Text ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Sie ersetzen keine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung des Landes.

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Von Karlheinz Skorwider

Karlheinz Skorwider – CEO, Autor & Redakteur Unabhängiger Medien- und Werbeberater mit über 23 Jahren Erfahrung. Beobachter politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen, mit klarem Blick auf Sprache, Machtstrukturen und öffentliche Debatten. Vater von drei Kindern, schreibt an dystopischen sowie gesellschaftskritischen Romanen und arbeitet an Projekten politischer Aufklärung. Bei QuelleX verbindet er kritische Analyse mit erzählerischer Schärfe – stets auf der Suche nach Klarheit, Haltung und Perspektive jenseits der Schlagzeilen.

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