Der blinde Fleck von Alexander Dobrindt – Teil 2

Was hat der Staat in meiner Patientenakte zu suchen?

Die Bundesregierung will die Befugnisse ihrer Nachrichtendienste erheblich erweitern. Ärzte und Psychotherapeuten sollen dabei nach dem aktuellen Gesetzentwurf keinen absoluten Schutz erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten selbst Therapiesitzungen, Praxisräume und elektronische Patientendokumentationen betroffen sein.

Währenddessen diskutiert Deutschland darüber, wie sensible staatliche Informationen vor einer möglichen Regierung unter Führung eines vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Landesverbandes geschützt werden können.

Zwei Debatten. Eine entscheidende Frage:

Wie viel Macht über unsere Daten wollen wir dem Staat eigentlich geben?


Was sucht ein Geheimdienst bei meinem Arzt?

Fangen wir bei der einfachsten Frage an.

Was hat der Staat in meiner Patientenakte zu suchen?

Meine Diagnose. Meine Medikamente. Meine Krankengeschichte. Vielleicht eine Depression. Eine Suchterkrankung. Ein Trauma. Vielleicht Dinge, die ich meinem Psychotherapeuten erzählt habe und sonst keinem Menschen.

Kaum etwas ist persönlicher.

Und genau dort will die Bundesregierung keinen absoluten Schutz festschreiben.

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts“, Bundestagsdrucksache 21/7868, wurde am 24. September 2026 erstmals im Bundestag beraten und anschließend in die Ausschüsse überwiesen. Die Aufklärungsfähigkeiten von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz sollen damit nach Angaben des Bundestages „umfassend überarbeitet und gestärkt werden“.

Die Bundespsychotherapeutenkammer schlägt deshalb Alarm.

Nach ihrer Bewertung könnten Verfassungsschutz und BND künftig unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Inhalte vertraulicher Psychotherapiesitzungen zugreifen, Praxis- und Geschäftsräume heimlich betreten und Online-Durchsuchungen etwa elektronischer Patientendokumentationen durchführen.

Und dann kommt der entscheidende Unterschied.

Psychotherapeuten und andere approbierte Heilberufe sollen nach dem Entwurf lediglich einen relativen Schutz bekommen. Ihr Vertraulichkeitsinteresse kann also gegen Sicherheitsinteressen abgewogen werden.

Geistliche, Abgeordnete und Rechtsanwälte sollen stärker geschützt werden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert deshalb ausdrücklich die Gleichstellung. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie verlangt für Gespräche mit Ärzten und Psychotherapeuten denselben absoluten Schutz wie für andere besonders geschützte Berufsgeheimnisträger.

Meine Frage bleibt:

Warum nicht der Patient?


Welche Erkenntnis fehlt dem Staat?

Was genau soll ein Nachrichtendienst dort finden?

Dass jemand Rheuma hat?

Neurodermitis?

Bluthochdruck?

Welche Medikamente jemand nimmt?

Eine Krebserkrankung?

Eine Depression?

Bei vielen medizinischen Informationen erschließt sich der nachrichtendienstliche Wert kaum.

Bleibt die Psychotherapie.

Dort können natürlich Dinge zur Sprache kommen, die sicherheitsrelevant werden könnten. Gewaltfantasien. Hass. konkrete Pläne. Vielleicht die Ankündigung einer schweren Straftat.

Nur: Für solche Fälle gibt es bereits Gesetze.

§ 138 StGB regelt die Nichtanzeige bestimmter geplanter Straftaten. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen etwa Mord, Totschlag und weitere besonders schwere Delikte. § 139 enthält Sonderregeln für Berufsgeheimnisträger. Auch deren Schweigeposition ist bei bestimmten schwersten Straftaten nicht grenzenlos.

Die Bundespsychotherapeutenkammer verweist selbst darauf und schreibt: Für Fälle, in denen tatsächlich schwere Straftaten geplant oder ausgeführt werden sollen, bestehen bereits gesetzliche Offenbarungspflichten. Weitergehende Überwachungsbefugnisse gegenüber der gesamten Berufsgruppe hält sie deshalb für weder erforderlich noch gerechtfertigt.

Das ist der Punkt.

Der Staat besitzt bereits Instrumente für die konkrete Gefahr.

Also noch einmal:

Welche zusätzliche Erkenntnis rechtfertigt es, den absolut geschützten Raum zwischen Patient und Psychotherapeut überhaupt zu öffnen?

Darauf finde ich bislang keine überzeugende Antwort.


Und plötzlich kommt Sachsen-Anhalt

Jetzt bekommt diese Frage eine zweite Ebene.

Am 6. September 2026 wurde in Sachsen-Anhalt gewählt. Der dortige Landesverband erreichte 43,8 Prozent und wurde mit großem Abstand stärkste Kraft. Für eine absolute Mehrheit reichte es nicht.

Dieser Landesverband wird vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt seit November 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die Behörde begründet dies unter anderem mit Angriffen auf Menschenwürde und Demokratieprinzip.

Seit der Wahl geschieht etwas Bemerkenswertes.

Der Staat beginnt darüber nachzudenken, wie er seine eigenen sensiblen Informationen vor einer möglichen Regierung unter Führung dieses Landesverbandes schützt.


Plötzlich sollen Daten nicht mehr überall hinfließen

Niedersachsen prüft, welche Informationen von Polizei und Verfassungsschutz künftig noch nach Sachsen-Anhalt weitergegeben werden könnten, sollte dort eine entsprechende Regierung entstehen.

Dabei geht es ausdrücklich um sensible Erkenntnisse zu Sabotage, Spionage und möglichen russischen Aktivitäten. Sicherheitskreise äußern außerdem Bedenken, dass ein rechtsextrem eingestuftes politisches Umfeld über das Innenministerium Einblick in die Arbeit des Verfassungsschutzes erhalten könnte.

Das Problem ist konkret.

Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt gehört organisatorisch zum Innenministerium.

Wer dieses Ministerium führt, sitzt damit politisch an einer zentralen Schnittstelle der Sicherheitsarchitektur.

Und Deutschland reagiert bereits.

Am 30. September änderte die Innenministerkonferenz ihr jahrzehntelang praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip. Künftig reichen 13 von 16 Länderstimmen.

Der ausdrücklich genannte Hintergrund: die Sorge, ein möglicher Innenminister dieses politischen Lagers könnte Beschlüsse mit einer einzigen Gegenstimme blockieren.

Selbst beim geheimen Operationsplan Deutschland wurde inzwischen die Forderung laut, ihn aus Sachsen-Anhalt abzuziehen, falls dort dieser Landesverband die Regierung übernimmt. Der Vorschlag stammt vom Präsidenten des Reservistenverbandes.

Damit ist die Frage nicht mehr theoretisch.

Der Staat prüft bereits heute, wie er sensible Daten und Strukturen vor möglichen zukünftigen Regierenden schützen kann.


Und gleichzeitig baut Dobrindt neue Türen ein

Genau hier liegt für mich der politische Widerspruch.

Auf der einen Seite überlegen Innenminister und Sicherheitsbehörden, welche Informationen eine mögliche Regierung unter Führung eines gesichert rechtsextremistisch eingestuften Landesverbandes überhaupt noch sehen darf.

Auf der anderen Seite erweitert die Bundesregierung die Möglichkeiten der Nachrichtendienste.

Bis hinein in einen Bereich, der intimer kaum sein könnte.

Das psychotherapeutische Gespräch.

Die Patientendokumentation.

Die Arztpraxis.

Das passt für mich nicht zusammen.

Wenn wir schon heute darüber diskutieren müssen, wem wir morgen bestimmte staatliche Informationen nicht mehr anvertrauen können, dann sollten wir heute verdammt vorsichtig damit sein, welche Zugriffsmöglichkeiten wir überhaupt schaffen.

Denn eine Befugnis gehört nicht Alexander Dobrindt.

Sie gehört dem Staat.

Und damit auch seinem Nachfolger.


Wie gefährlich sind die gesichert Rechtsextremen denn nun?

Hier beginnt der nächste Widerspruch.

Sensible Informationen sollen möglicherweise nicht mehr weitergegeben werden.

Die Regeln der Innenministerkonferenz wurden geändert.

Über Geheimdienstinformationen wird gesprochen.

Über militärische Geheimdokumente wird gesprochen.

All das wegen der Möglichkeit, dass ein gesichert rechtsextremistisch eingestufter Landesverband Regierungsgewalt erhält.

Offenbar hält man dieses Szenario für ernst genug, um die Sicherheitsarchitektur anzupassen.

Gleichzeitig lehnt Alexander Dobrindt ein Verbotsverfahren weiterhin ab. Im Februar 2026 wiederholte er seinen Satz, die Partei müsse „wegregiert“ und nicht „wegverbietet“ werden.

Die Union ist dabei nicht völlig einheitlich. Hendrik Wüst fordert inzwischen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die den verfassungsrechtlichen Umgang mit der Partei ergebnisoffen prüfen soll.

Aber gerade Dobrindts Position bleibt bemerkenswert.

Wenn ein politisches Lager gefährlich genug ist, um über eingeschränkte Geheimdienstinformationen, geänderte Abstimmungsverfahren und den Schutz militärischer Geheimnisse nachzudenken, dann darf man fragen:

Warum soll ausgerechnet die verfassungsrechtliche Prüfung eines möglichen Parteiverbots zu weit gehen?

Nicht Dobrindt entscheidet über ein Parteiverbot.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

Die Frage ist, ob man Karlsruhe überhaupt die Möglichkeit geben will, die Voraussetzungen zu prüfen.


Meine persönliche Meinung

Ich sehe die CDU und Alexander Dobrindt für unsere freiheitliche Demokratie nicht automatisch als weniger gefährlich an, nur weil Dobrindt seinerseits gesichert Rechtsextreme als Sicherheitsrisiko betrachtet.

Denn ich schaue nicht nur darauf, wer ein Instrument irgendwann missbrauchen könnte.

Ich schaue auch darauf, wer dieses Instrument schafft.

Wer Überwachungsmöglichkeiten erweitert.

Wer Schutzräume öffnet.

Wer dem Staat immer mehr Möglichkeiten gibt, in das Leben seiner Bürger hineinzusehen.

Meine These ist deshalb klar:

Wer staatliche Überwachung immer weiter ausdehnt und selbst besonders private Schutzräume für staatliche Eingriffe öffnet, bewegt staatliche Macht eher in Richtung autoritärer Strukturen als in Richtung einer freiheitlicheren Demokratie.

Sachsen-Anhalt zeigt gerade, warum diese Frage nicht irgendwann gestellt werden muss.

Sondern heute.


Nicht vergessen: 52 Tage

Adolf Hitler wurde am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt.

Am 28. Februar setzte die sogenannte Reichstagsbrandverordnung wesentliche Grundrechte außer Kraft.

Am 23. März folgte das Ermächtigungsgesetz. Die Regierung konnte fortan Gesetze weitgehend ohne Zustimmung und Kontrolle des Parlaments erlassen.

52 Tage.

Mehr braucht es an dieser Stelle eigentlich nicht.

Die Nationalsozialisten hatten keine elektronischen Patientenakten.

Keine Smartphones.

Keine digitalen Bewegungsprofile.

Keine vernetzten Nachrichtendienstsysteme mit Millionen Datensätzen.

Keine Computer, die Datenbestände in Sekunden durchsuchen und Beziehungen zwischen Menschen sichtbar machen konnten.

Trotzdem gelang es ihnen innerhalb weniger Wochen, zentrale demokratische Sicherungen auszuschalten.

Heute wäre die Technik längst vorhanden.

Deshalb interessiert mich bei jedem neuen Überwachungsgesetz nicht nur, was die aktuelle Regierung damit vorhat.

Mich interessiert vor allem:

Was könnte die schlimmste Regierung, die wir uns vorstellen können, damit anfangen?

Sachsen-Anhalt macht diese Frage plötzlich sehr konkret.

Denn derselbe Staat, der gerade neue Befugnisse schafft, überlegt gleichzeitig, wie er bereits vorhandene Daten und Geheimnisse vor möglichen zukünftigen Regierenden schützen kann.

Das sollte uns etwas sagen.

Eine Demokratie darf ihre Sicherheitsarchitektur nicht unter der Voraussetzung bauen, dass immer Demokraten darüber verfügen werden.

Und deshalb komme ich am Ende wieder genau dort an, wo ich angefangen habe.

Bei meiner Patientenakte.

Bei meinem Arzt.

Bei meinem Psychotherapeuten.

Bei Dingen, die vielleicht kein anderer Mensch auf dieser Welt kennt.

Der Staat kann erklären, warum er Nachrichtendienste braucht.

Er kann Terrorismus bekämpfen.

Spionage.

Sabotage.

Schwere Gefahren.

Aber solange niemand überzeugend erklären kann, warum dafür ausgerechnet das vertrauliche Verhältnis zwischen Patient und Behandler keinen absoluten Schutz verdient, bleibt meine Frage:

Was hat der Staat in meiner Patientenakte zu suchen?

Darauf hätte ich gerne eine Antwort.


Hier zu dem Artikel: Der blinde Fleck von Alexander Dobrindt – Teil 1


Quellenregister

  1. Deutscher Bundestag: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts, Bundestagsdrucksache 21/7868, 24. September 2026.
    bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-nachrichtendienstrecht-1211260
  2. Bundespsychotherapeutenkammer: „BPtK fordert absoluten Schutz für psychotherapeutische Gespräche“, 31. August 2026.
    bptk.de/pressemitteilungen/bptk-fordert-absoluten-schutz-fuer-psychotherapeutische-gespraeche/
  3. Deutscher Bundestag, Lobbyregister: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Stellungnahme zur Reform des Nachrichtendienstrechts.
    lobbyregister.bundestag.de
  4. Bundesministerium der Justiz: Strafgesetzbuch, insbesondere §§ 34, 138 und 139 StGB.
    gesetze-im-internet.de/stgb/
  5. Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt, Verfassungsschutz: Informationen zur Einstufung des Landesverbandes als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.
    mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/themenfelder/page/rechtsextremismus
  6. Tagesschau/MDR: Ergebnisse der Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026.
    tagesschau.de/inland/regional/sachsenanhalt/
  7. NDR: „Niedersachsen stellt Sicherheitskooperation mit Sachsen-Anhalt infrage“, September 2026.
    ndr.de/nachrichten/niedersachsen/
  8. Tagesschau: Änderung des Einstimmigkeitsprinzips der Innenministerkonferenz, 30. September 2026.
    tagesschau.de/inland/innenpolitik/innenminister-einstimmigkeit-100.html
  9. ZDFheute: Berichterstattung zur Forderung des Reservistenverbandes, den Operationsplan Deutschland bei einer entsprechenden Regierungsbildung aus Sachsen-Anhalt abzuziehen.
    zdfheute.de/politik/deutschland/
  10. Deutschlandfunk: Debatte über eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen Parteiverbotsverfahrens.
    deutschlandfunk.de
  11. Deutscher Bundestag: Dokumentation zum Reichstagsbrand und zur Reichstagsbrandverordnung vom Februar 1933.
    bundestag.de/dokumente/textarchiv/1933-02-27-reichstagsbrand-934664
  12. Deutscher Bundestag: „23. März 1933: Reichstag billigt Ermächtigungsgesetz“.
    bundestag.de/dokumente/textarchiv/1933-03-23-ermaechtigungsgesetz-938540
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Von Karlheinz Skorwider

Karlheinz Skorwider – CEO, Autor & Redakteur Unabhängiger Medien- und Werbeberater mit über 23 Jahren Erfahrung. Beobachter politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen, mit klarem Blick auf Sprache, Machtstrukturen und öffentliche Debatten. Vater von drei Kindern, schreibt an dystopischen sowie gesellschaftskritischen Romanen und arbeitet an Projekten politischer Aufklärung. Bei QuelleX verbindet er kritische Analyse mit erzählerischer Schärfe – stets auf der Suche nach Klarheit, Haltung und Perspektive jenseits der Schlagzeilen.

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